Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim aus Ravensburg trug am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts überaus aufschlußreiche historisch-geographische Kollektaneen zusammen. Seine Landesbeschreibung Oberdeutschlands berührt am Rande auch Landschaften, die für die mittelrheinische Landeskunde von Belang sind: den Kraichgau und das Westrich.
Die Bochumer Dissertation bei P. J. Schuler stellt in ihrem ersten Teil (bis S. 196) die Lebenszeugnisse Sunthaims vor, gibt einen Überblick über sein Gesamtwerk und behandelt dann das geographische Oeuvre des gelehrten Sammlers, wobei auch versucht wird, seinen Standort in der Geschichte der Geographie zu bestimmen. Der letzte Abschnitt stellt die große Bedeutung der Stuttgarter Sunthaim-Handschrift Cod. hist. fol. 250 für die Kosmographie des aus Ingelheim gebürtigen Basler Professors Sebastian Münster heraus.
Mit dem Thema war der Verfasser offensichtlich überfordert. Wichtige Sunthaim-Literatur ist übersehen worden (vgl. die Nachweise in: Die Quellen der Geschichte Österreichs, Wien 1982, S. 109f.; Die Kraichgauer Ritterschaft in der frühen Neuzeit, Sigmaringen 1993, S. 36), und man wünscht sich auf Schritt und Tritt, daß etwas tiefer geschürft worden wäre. Viel Neues erfährt man aus dem schmalen Darstellungsteil nicht. Uhdes Dissertation fußt teilweise auf seiner eigenen Staatsarbeit "Ladislaus Suntheims 'Topographische Kollektaneen' über Vorarlberg, Tirol und Graubünden" von 1988 (zugänglich in der Landesbibliothek Stuttgart), die zwar zitiert wird, aber im Literaturverzeichnis fehlt. Zur Datierung der Entstehung der in der Stuttgarter Handschrift enthaltenen Regionalbeschreibungen kann Uhde immerhin feststellen, daß viele Informationen bereits in den 1480er Jahren gesammelt worden sein müssen.
Teil II ("Editionen") bietet lediglich eine zeilengetreue Transkription des gesamten Textes des Cod. hist. fol. 250 und der "geographischen" Kapitel des Cod. hist. fol. 249. Viel Freude bereitet dem Leser, daß zwei Orts- und Personenregister, zu jeder Handschrift eines, beigegeben wurden. Bei der Identifizierung der topographischen Namen hätte der Verfasser sich ruhig etwas mehr Mühe machen können. Um welche Orte mag es sich beispielsweise bei "Trienfels ain slos" und "Anweyler ain stattl" handeln (S. 263)?
Sunthaim integrierte in seine Beschreibungen häufig lateinische Lesefrüchte, hauptsächlich zu historisch-genealogischen Fragen. Während Uhdes Textwiedergabe der deutschen Teile im ganzen als zuverlässig gelten kann, können alle lateinischen Passagen nur mit Kopfschütteln gelesen werden. Ich meine, daß der Betreuer dieser Doktorarbeit die Pflicht gehabt hätte, eine Drucklegung in dieser Form zu verhindern. Obwohl die lateinischen Texte einen wichtigen Bestandteil des transkribierten Werkes darstellen, muß nach wie vor die Handschrift konsultiert werden. Noch nicht einmal die verläßlichen Lesungen älterer Editionen sind berücksichtigt. So las Hartmann (Württ. Vierteljahrshefte 1884, S. 126) im Cod. hist. fol. 250, Bl. 35v richtig "et dicitur Gamundia quasi gaudium mundi". Uhde (S. 272) entziffert: "dicit Gamundia quasi gaudinus nm.di".
Die Beschreibungen Sunthaims enthalten zwar viele eintönige Aufzählungen, streckenweise stellen sie jedoch eine durchaus faszinierende Lektüre dar. Nicht zuletzt deshalb muß man bedauern, daß die Chance zu einer sorgfältigen monographischen Aufarbeitung verschenkt wurde.
Klaus Graf
Druckfassung erschienen in: Archiv für hessische
Geschichte und Altertumskunde 52 (1994), S. 511 - 512